Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volksbank Kletterhalle Marburg

Rücktritt/Stornogebühren bei Veranstaltungen & Kurse gültig ab 16.09.2021 

Rücktritt / Stornogebühr bei Gruppenbuchungen

  • Stornierungen von bereits gebuchten Veranstaltungen werden nur schriftlich (möglich auch via Mail: info@kletterhalle-marburg.de) und vor Beginn der Veranstaltung anerkannt.
  • Die Stornogebühr beträgt bei einer Absage: bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25% des Gesamtbeitrags; ab 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtbeitrags; ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Gesamtbeitrags. Bei Stornierung der Veranstaltung unter 3 Tagen ist der volle Betrag (100 %) zu entrichten.
  • Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie uns eine Ersatzgruppe nennen oder wir Ihren Platz noch besetzen können. Die Ersatzgruppe akzeptiert die geltenden Stornogebühren entsprechend.
  • Die Volksbank Kletterhalle kann einen Termin kurzfristig absagen oder ihn früher beenden, falls die ordnungsgemäße Durchführung durch unvorhersehbare Umstände nicht möglich ist.
  • Falls der Veranstalter einen Termin absagen muss, werden bereits einbezahlte Veranstaltungs- beiträge rückerstattet; bei Abbruch seitens des Veranstalters werden die Kosten anteilig erstat- tet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters/ einer Veranstaltungsleiterin kann ein/e Ersatzleiter/in eingesetzt werden. Dieser Wechsel berechtigt nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.

Rücktritt / Stornogebühr bei Einzelbuchungen Kurse

  • Stornierungen von bereits gebuchten Kursteilnahmen werden nur schriftlich (möglich auch via Mail: info@kletterhalle-marburg.de) und vor Beginn des Kurses anerkannt.
  • Die Stornogebühr beträgt bei einer Absage: bis 4 Wochen vor Kursbeginn 25% des Gesamtbeitrags; ab 4 bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50% des Gesamtbeitrags; ab zwei Wochen vor Kursbeginn 75 % des Gesamtbeitrags. Bei Stornierung der Kursteilnahme unter 3 Tagen ist der volle Betrag (100 %) zu entrichten.
  • Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie uns eine/n Ersatzteilnehmer/in nennen oder wir Ihren Platz noch besetzen können. Der/die Ersatzteilnehmer/in akzeptiert die geltenden Stornogebühren entsprechend.
  • Im Krankheitsfall ist vom Teilnehmer innerhalb von acht Werktagen nach Kurstermin ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Kursgebühren werden in diesem Fall gutgeschrieben oder rückerstattet.
  • Die Volksbank Kletterhalle kann einen Kurstermin kurzfristig absagen oder ihn früher beenden, falls die ordnungsgemäße Durchführung durch unvorhersehbare Umstände nicht möglich ist. Dies gilt auch wenn die Mindestteilnehmerzahl des Kurses nicht erreicht wird.
  • Falls der Veranstalter einen Termin absagen muss, werden bereits einbezahlte Veranstaltungsbeiträge gutgeschrieben oder rückerstattet; bei Abbruch seitens des Veranstalters werden die Kosten anteilig erstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters/ einer Veranstaltungsleiterin kann ein/e Ersatzleiter/in eingesetzt werden. Dieser Wechsel bei Kursen berechtigt nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen. Im Falle einer Absage aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt die Absage bis ca. zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Stand: 16.09.2021

Vertragsbedingungen für Abonnementverträge gültig ab 18.08.2017 

Für Verträge die vor dem 18.08.2017 abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die alten AGB.

1. Vertragsschluss

1.1 Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Volksbank Kletterhalle, im folgenden Kletterhalle genannt, mit Abonnenten, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart. Abonnenten sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Kletterhalle abgeschlossenen Dauernutzungsvertrages zur Benutzung der Anlage der Kletterhalle berechtigt sind. Kunden der Kletterhalle werden bei Abschluss eines Vertrages mit der Kletterhalle nicht automatisch Mitglied in der Sektion Marburg des Deutschen Alpenvereins e.V.

1.2 Antrag/Widerrufsrecht

Der Antrag auf ein Abonnement ist ein bindendes Angebot an den Kunden zum Abschluss eines Abonnementvertrages mit der Kletterhalle. Die Kletterhalle kann innerhalb von 14 Tagen, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag, innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen, schriftlich (auch via Mail möglich) zu widerrufen. Bereits eingezogene Mitgliedsbeiträge werden zurückerstattet, nach Abzug der bis zum Zeitpunkt der Ablehnung/des Widerrufs bereits in Anspruch genommenen Leistung gemäß der aktuellen Preisliste. Lehnt die Kletterhalle das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab und wird der Vertrag nicht seitens des Kunden widerrufen, kommt der Abonnementvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

1.3 Ausweis

Es wird kein Ausweis ausgestellt. Die Identifizierung des Abonnenten beim Zutritt zur Anlage wird mit Hilfe eines digitalen Fotos vom Personal durchgeführt, welches bei Antragsstellung gespeichert wird. Dem Personal ist es vorbehalten ggf. eine Identifizierung über einem Personalausweis oder ähnliche Dokumente mit Lichtbild zu verlangen.

1.4 Minderjährige

Für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Abonnement nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

2. Pflichten des Abonnenten

2.1 Übertragungen des Abonnements

Das Abonnement bei der Kletterhalle ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

2.2 Änderungen von Kundendaten

Der Abonnent ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Namen, Adresse, Bankverbindung etc.) der Kletterhalle unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Kletterhalle dadurch entstehen, dass der Abonnent die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Abonnent zu tragen.

2.3 Sicherheit und Sorgfalt

Die Benutzungsordnung, die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln in der jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. Der Abonnent kennt diese Regeln und wird sie beachten. Der Abonnent wird mit der Einrichtung des Kletterzentrums pfleglich umgehen. Für von ihm verursachte Schäden wird er haftbar gemacht.

3. Öffnungszeiten

Die Abonnenten können ab Vertragsbeginn alle für den allgemeinen Sportbetrieb vorgesehenen Anlagenteile des Kletterzentrums zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten nutzen. Die Kletterhalle kann die Öffnungszeiten der Anlage jederzeit ändern. Eine Änderung der Öffnungszeiten berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung oder Minderung der Entgelte. Die Nutzungszeiten und die Nutzung einzelner Bereiche können seitens der Kletterhalle zur Durchführung besonderer Maßnahmen (z.B. Vorbereitung und Ausführung von Wettkämpfen, Reparaturen, Routenbau, etc.) eingeschränkt werden. Geänderte Öffnungszeiten werden im Internet veröffentlicht.

4. Fälligkeit der Abonnementbeiträge

4.1 Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Abonnementbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsanfang für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der anteilige Abonnementbeitrag für den laufenden Kalendermonat bei Vertragsabschluss, wird am Monatsanfang des Folgemonats fällig und mit dem Monatsbeitrag eingezogen.

4.2 Kosten bei Rückbuchungen

Der Abonnent ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Abonnenten zu tragen. Dies sind in der Regel Bankgebühren für Rücklastschriften sowie eine Bearbeitungsgebühr der Kletterhalle von 5,- Euro pro Rücklastschrift.

Hinweis: Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, bitte nicht selbstständig den fälligen Betrag überweisen. Der Betrag wird mit dem nächsten Monatsbeitrag zusammen abgebucht. Inkl. angefallener Bank- und Bearbeitungsgebühren.

4.3 Zusätzliche Kosten

Im Abonnementbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, insbesondere von Kursen und Trainern sowie Ausrüstung und Gastronomie nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.4 Zahlungsverzüge

Befindet sich der Abonnent mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Kletterhalle berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ebenso ist die Kletterhalle berechtigt den Vertrag zu kündigen wenn der Abonnent drei Mal seinen Zahlungen im vereinbarten Abo-Zeitraum nicht nachgekommen ist. In diesem Falle ist die Kletterhalle berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Kletterhalle behält sich das Recht vor, dem Kunden Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4.5 Entgeltanpassungen

Das Kletterhalle behält sich vor, das Abonnemententgelt zu ändern. Die Kletterhalle wird solche Änderungen mindestens 1 Monate vor der geplanten Änderung durch Aushang in der Halle bekanntgeben, sodass der Abonnent rechtzeitig kündigen kann, wenn er die Änderung nicht mittragen wird.

5. Laufzeit / Kündigung / Stilllegung

5.1 Laufzeit

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit wie im Abonnementsantrag angegeben. Wenn der Vertrag nicht vom Abonnenten oder der Kletterhalle spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils 3 Monate bei Jahres-Abos und 1 Monat bei Halbjahres-Abos. Die Kündigung des Abonnenten ist schriftlich unter Angabe von Vornamen, Namen und Geburtsdatum gegenüber der Volksbank Kletterhalle, Rudolf-Bultmann-Str. 4g, 35039 Marburg, oder per E-Mail an info@kletterhalle- marburg.de, zu erklären.

5.2 Stilllegung des Vertrages bei Krankheit/Verletzung

Der Abonnent hat die Möglichkeit, seinen Vertrag bei Krankheit, Verletzung oder anderen Härtefällen (z.B. arbeitsbedingter Aufenthalt oder Praktikum weiter als 50 km von Marburg entfernt, Schwangerschaft) monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. 3 Monate im Jahr beim Jahres-Abo und max. 1 Monat beim Halbjahres-Abo). Die beabsichtigte Stilllegung ist der Kletterhalle mindestens 3 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung (Monatserster) bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist der Abonnent von der Zahlung des Beitrages befreit und kann Leistungen von der Kletterhalle nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Krankheit oder Verletzung sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Andere Härtefälle sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.

5.3 Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung steht dem Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung zu. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (auch E-Mail möglich) bis spätestens einer Woche nach Erhöhung erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Vornamen, Namen und
Geburtsdatum gegenüber der Volksbank Kletterhalle, Rudolf-Bultmann-Str. 4g, 35039 Marburg, oder per E-Mail an info@kletterhalle-marburg.de, zu erklären.

5.4 Statusänderungen

Der Preisstatus den der Abonnent bei seinem Vertragsabschluss nachweisen konnte behält der Abonnent für die abgeschlossene Erstlaufzeit. Eine Änderung während dieser Laufzeit ist nicht möglich.

6. Haftung der Volksbank Kletterhalle

Bei Fahrlässigkeit haftet die Kletterhalle nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten,

die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Kletterhalle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Kletterhalle gilt.

Wesentlicher Bestandteil der Haftungsvereinbarung sind die in der Benutzungsordnung, den Hallen-, Boulder- und Kletterregeln aufgeführten Umstände und Verhaltensweisen, deren Beachtung die mit dem Kletter- und Bouldersport verbundenen Risiken minimiert. Insofern nutzen die Abonnenten die Kletterhalle auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

7. Datenschutz

Die Kletterhalle erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Abonnenten (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten der Anlage erfasst die Kletterhalle Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Kunden. Die Kletterhalle kann seine Anlage teilweise mit Videokameras überwachen und einzelfallbezogen die Aufnahmen speichern, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Kunden, Angestellten und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen

Die Kletterhalle ist berechtigt, diese allgemeine Vertragsbedingung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Kletterhalle auf die Änderung hinweist, der Abonnenten die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die Kletterhalle berechtigt, den Abonnementvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

8.2 Aufrechnungsverbote

Der Abonnent darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Kletterhalle aufrechnen.

8.3 Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Stand: 18.08.2017

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 10:00 – 23:00 Uhr
Samstag, Sonntag: 09:00 – 22:00 Uhr
an Feiertagen: 09:00 – 22:00 Uhr
(Der Kletterbetrieb endet jeweils 30 min vor Hallenschluss)

Kontakt

Rudolf-Bultmann-Straße 4g
35039 Marburg
Telefon: 06421-9999555

info@kletterhalle-marburg.de
kurse@kletterhalle-marburg.de
geburtstag@kletterhalle-marburg.de
gruppen@kletterhalle-marburg.de

Konto

VolksbankKletterhalle DAV Marburg
Volksbank Mittelhessen
Konto-Nr. 119 376 16
BLZ 513 900 00
IBAN DE30513900000011937616
BIC VBMHDE5F